Kellerdeckendämmung


Im Einblasverfahren dämmbar sind Holzbalkendecken bei Häusern aus den Baujahren 1850 bis 1959, die von oben mit Brettern belegt und an der Unterseite eine mit Kalkzement verputzte Strohdecke auf Holzlattung haben.

 

Meistens finden wir bei den Häusern aus der Zeit sogenannte Kappendecken vor: Mischkonstruktionen aus Stahlträgern, die ca. 1,00m auseinander liegen und dazwischen mit Beton ausgefüllt sind. Darüber liegen dann Kanthölzer in einer Höhe von 6 – 10cm im Abstand von ca. 60cm.

 

Der Hohlraum zwischen den Kanthölzern, die als Unterkonstruktion für den Holzbretter-oder Parkettbelag dient, kann im Einblasverfahren gedämmt werden. Dazu müssen Einblasöffnungen geschaffen werden.

Dazu wird die Kellerdecke von unten aus den Kellerräumen punktuell angebohrt, eine Einblasdüse ins Bohrloch gesteckt, um die Decke zu dämmen. Kosten pro m² liegen ungefähr bei 30EUR.

 

Ab 1960 hat man meistens Betondecken ohne Stahlträger als Kellerdecken gebaut. Hier ist kein Hohlraum enthalten, den man im Einblasverfahren dämmen kann. Es besteht hier nur die Möglichkeit, Dämmplatten von unten anzubringen. Wir empfehlen dazu nicht brennbare Steinwolle-Platten, die wir auch anbieten, bei 6cm Dämmstärke fallen pro m² Kosten in Höhe von ca. 60EUR an.

 

Im Gegensatz zur Dämmung einer obersten Geschossdecke ist der Kosten-Nutzen-Effekt nicht so gut bei einer Kellerdeckendämmung. Man spart ca. 10 – 15% Heizkosten ein.

  

Zur Kellerdeckendämmung gehört auch die Kriechbodendämmung. Hier muss man allerdings vorab genau prüfen, ob die Möglichkeit der Dämmung besteht, da der Kriechboden meistens erdberührter Bereich ist, der feucht sein kann.