Brandschutzdämmung in Wohngebäuden


Schächte mit Problemen gibt es nicht, hier die Lösung.

Anforderungen im Bereich von Schächten im Objektbereich, egal ob Sanierung oder Neubau müssen der LBO entsprechend sicher ausgeführt werden. Feuer und Rauch, dürfen durch geschossübergreifend ausgeführte Schächte, nicht in andere Bereiche übertragen werden.

 

Hohe Ziele, die in der Regel nur im Neubau, und wenn dann nur mit teilweise unkalkulierbaren Risiken ausgestattet, erfüllt werden können. Diversierende Bauweisen der Schachtwände erfordern überall die richtigen Abgleiche mit den Anforderungen der LBO und den Verwendbarkeitsnachweisen der ausgefädelten Installationen.

 

Und dann geht`s doch nicht, oder wird einfach so gebaut. Sanierung solcher Schächte erfolgen heute nicht mit der Ergänzung von fehlenden Abschottungen, BSK, Rohrschotts u.a., sondern mittels Verfüllung der Schächte durch Steinwolle.

Vollständige Schachtverfüllungen mit dem nichtbrennbaren Baustoff Steinwolle nimmt im Brandfall dem Feuer eines seiner wichtigsten Elemente, den Sauerstoff, ohne den im Schacht nichts brennen kann.

 

Feuer kann weder eindringen, weiterbrennen, ausbrennen, oder weitergeleitet werden. Rauch wird nicht übertragen. Eventuell nicht vorhandene Dämmung kann kompensiert werden, ebenso wird eine Verbesserung des Schallschutzes erreicht.

 

Gutachterliche Stellungnahmen ergänzen hier die Verwendbarkeitsnachweise (AbZ+AbZ) und helfen die Ausführungsanforderungen zu konkretisieren, vor allem auf Grund dessen das hier noch die alte DIN 4102-11 von 12/1985 greift und dies nicht mehr den Anforderungen von heute oder dem Erstellungsdatum der Schächte entspricht. Schächte mit Lüftungsanforderungen können so betrachtet-, und Schutzziel orientiert u.U. brandschutztechnisch nach- oder hochgerüstet werden. Auch über Lüftungen aus innenliegenden Bädern oder Küchen darf Feuer und Rauch, sowie Kaltrauch nicht übertragen werden. (18017 Lösungen)

 

Schachtverfüllungen von Installaltionsschächten sind somit bestens geeignet, im Bestand Sanierungen durchzuführen, und ohne eine Generalsanierung.

 

Bei einer Vielzahl von Projekten über ganz Deutschland verteilt, ist durch eine so durchgeführte Schachtsanierungen der Brandschutz im Objekt dauerhaft sichergestellt worden!

 

Neue Schächte in der Ausführung diverser Generalbauunternehmen werden heute bewusst mit einer Schachtverfüllung ausgeführt. Dies vor allem ohne Dämmung diverser Leitungen, da die Schachtverfüllung auch die fehlende Dämmung nach der EnergieeinsparVO ersetzt. Für die Ausführung ein Vorteil in € und Zeitersparnis

BrandschutzScan

Fehler und Mängel fachlich richtig erkennen, umfassend nicht nur im Brandschutz. Die Bauordnungen der Bundesländer fordern:

  1. Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und deren Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
  2. Vier unterschiedliche Personenkreise gehen in die Verantwortung durch:
  3. Durch planerische Tätigkeit des Architekten/TGA-Planer
  4. Durch alle gestern, heute und später einmaltägigen und am Bau beteiligten Firmen / Handwerker
  5. Laufende Instandhaltung / Wartung durch Besitzer/Betreiber
  6. (Hinweispflicht bei Übergabe an den Bauherrn, oder Abnahme durch den Bauherrn durch einbauendes Unternehmen)

Hierdurch werden bestimmte Anforderungen an einen Gebäudebetreiber gestellt, die auf Grund der komplexen Anforderungen nur über eine einmalige Aufnahme, oder eine bis dato gepflegte Datenbank, auch in der Zukunft sicherzustellen ist. 

 

EDV gestützte Datenbanksysteme machen eine Katalogisierung mit Fotos und Planzuordnungen möglich. Jede Veränderung kann dokumentiert werden, ebenso wie die daraus abzuleitenden Maßnahmen, auch mit Prioritäten und Ampelkennzeichnungen. 

 

Laufende Veränderungen an z.B. Abschottungen werden im System dokumentiert, und Maßnahmen sichtbar durch Mängellisten dokumentiert, somit sind diese dann durch die zuständigen Personen oder Firmen nachrüstbar. Alle so dokumentierten Bauarten, wie Schotts, Türen, Klappen, aber auch Pumpen, Steuergeräte usw. mit und ohne brandschutztechnische Anforderungen im System, können mit Intervallen versehen überwacht werden. Gesetzliche Vorgaben können ohne Wenn und Aber erfüllt und jederzeit nachgewiesen werden.

Einbindung ins EDV-basierte Brandschutz-Management-System

Im Bereich einer Beauftragung im gutachterlichen Bereich oder einer Fachbauleitung Brandschutz werden die dazu gehörenden oder die betreffenden Bauteile von uns mit gescannt und somit in ein EDV Basierendes System eingebunden. Eine Barcode Kennzeichnung direkt am Bauteil macht eine unverwechselbare spätere Zuordnung zu den Anforderungen an Wartung und Kontrolle um ein Vielfaches einfacher. Ableitbare Lebenszyklen und -wiederkehrende Kosten sind für alle, nicht nur für Brandschutztechnisch wirksame Bauteile und Bauarten, zuzuordnen, so dass Reparaturen und Austausch plan- und kalkulierbar werden. Sprechen Sie uns an, hier wird vieles einfacher, hier kann alles sicherer werden.

 

 

Das EDV-basierte Brandschutz Management System beinhaltet eine voll umfängliche Erfassung aller Brandschutzeinrichtungen, sowohl baulicher, anlagentechnischer, als auch organisatorischer Art. Das Brandschutzmanagement System erinnert Sie an Wartungsarbeiten, sowie an wiederkehrende baurechtlich geforderte Prüfsachverständigenabnahmen, bzw. Sachkundigenprüfungen, über Listen oder Darstellungen im System. 

Automatische Anzeige der anstehenden Arbeiten

Automatisch und mit Bezug zum PDF-Plan wird angezeigt, wo und was zu prüfen, bzw. zu warten ist.

Dies beginnt mit allen Feuerlöschern im Objekt und beinhaltet weiter:

  1. Abschottungen von Kabeln und Rohren 
  2. Brandschutzklappen
  3. Feuerschutzabschlüsse / Brandschutztüren (mit/ohne Feststellanlagen)
  4. Rauchschutzvorhänge
  5. Kabelkanäle und Instalationskanäle I/E 30-90
  6. Entrauchungskanäle L 30/90
  7. Stahlstützen/-träger Bekleidungen F30/90
  8. Stahlstützen/-träger Beschichtungen F30/90
  9. Feuerlöscher
  10. Sprinkler
  11. Brandmeldeanlagen (Rauchmelder) +  Druckknopfmelder, etc.
  12. Löschwasser-Entnahmestellen trocken/nass
  13. Holzbeschichtung zur Brandlastreduktion
  14. Bauteildehnungsfugen F30/90
  15. Bauteile, wie Decken/Wände, mit Anforderung   F30/90/90BW
  16. Verglasungen F30/90
  17. Flucht- und Rettungswegpläne
  18. Verbandskästen/-koffer, AEDs (Defibrillatoren)

Wir stellen uns Ihren Anforderungen!

Sprechen Sie und an und lassen Sie sich beraten: Tel. 040-85 41 58 85 oder Mail