Dachschrägendämmung

Voraussetzungen für Hohlschichtdämmung im Dachbodenbereich

Check 1: Wie ist das regendichte Unterdach ausgebildet?

 

Wenn es aus sog. bituminösen Pappdocken besteht, die in Norddeutschland bis in die 1990er Jahre eingebaut wurden, besteht die Gefahr, dass Bauschäden entstehen: nämlich wenn Dämmung ohne sogenannten Konvektionsschutz eingeblasen wird.

 

Im Volksmund als Dampfsperre oder Dampfbremse bekannt sorgt die Konvektionsschutzebene (auch luftdichte Schicht genannt) dafür, dass keine Kondenswasserschäden entstehen. Durch das Heizen der Wohnräume „wandert“ die Wärme zur Kälte (nie andersrum), dabei wird die warme Luft zu Wasserdampf, die im Dachschrägenhohlraum verbleibt wenn Pappdocken vorhanden sind.

 

Bituminöse Pappdocken sind nicht „atmungsaktiv“ (diffusionsoffen), in einem Zeitraum von wenigen Heizperioden können Kondenswasserschäden entstehen (Holz wird faul, Dämmung wird nass, es können Feuchteflecken raumseitig auf der Dachschrägenverkleidung sichtbar werden).

 

 

Lösung: Man kann eine Dampfbremstapete innen auf die Dachschrägen kleben und hat dadurch bei fachgerechter Verlegung einen prüfbaren Konvektionsschutz, der mittels sogenannter Tauwasserausfallberechnung belegbar ist.

 

Wenn also der Konvektionsschutz gewährleistet ist, kann der Hohlraum zwischen Dachdeckung und verlegter Mattendämmung aus Steinwolle oder Glaswolle mittels Einblasdämmung verfüllt werden.


Check 2: Welche Art der Dachdeckung ist vorhanden?

 

Betondachsteine oder Tonziegel?

 

Wenn Betondachsteine vorhanden sind, darf eine Einblasdämmung nicht direkt dagegen geblasen werden, weil Bauschäden durch Kondenswasserfeuchte und eindringende Feuchte von aussen durch feinste Haarrisse in den Betondachsteine nicht auszuschließen sind.

 

Bei vorhandener Dachdeckung aus Tonziegeln ohne Regendach aus Pappdocken und verbleibendem Hohlraum kann Dämmstoff eingeblasen werden, ohne dass ein zusätzlicher Konvektionschutz erforderlich ist.


Check 3: Sind Abseitenhohlräume vorhanden?

 

Wenn ja, kann man die auch mit Dämmstoff verfüllen falls die Höhe ca. 80cm nicht überschritten wird.

 

Bei höheren Abseiten sollte mit Matten- oder Plattendämmstoffen gearbeitet werden. In diesem Fall empfiehlt es sich, den Dachschrägenhohlraum im Übergangsbereich von Abseite zu Dachschräge abzuschotten, z.B. mit Mattendämmstoff. Dann können die Dachschrägen im Einblasverfahren gedämmt werden.